Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 31. Juli 1972, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird

Zusammenfassung


325. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 31. Juli 1972, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969

und 234/1971 insbesondere auf Grund dessen

§§ 6 und 16 wird verordnet:

Artikel I Die Anlage B (Lehrplan der Hauptschule) der Verordnung des Bundesministers für Unterricht vom 4. Juni 1963, BGBl. Nr...

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