Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird

Zusammenfassung


310. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, mit der die Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/1998, insbesondere dessen §§ 6 und 10, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 280/1998, wird wie folgt geändert:

1. Im Artikel I wird dem § 5 folgender Abs. 9 angefügt:

„(9) Anlage A erster, vierter, achter und neunter Teil sowie Anlage B erster Teil dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 310/1998 treten mit 1. September 1998 in Kraft.“

2. In Anlage A (Lehrplan der Volksschule) erster Teil (Allgemeine Bestimmu...

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