Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 24. Mai 1966, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Zusammenfassung


118. Verordnung: Erlassung von Lehrplänen für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht an diesen Schulen

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht vom 24. Mai 1966, mit welcher Lehrpläne für Minderheiten-Volksschulen und für den Unterricht in Minderheitensprachen in Volks- und Hauptschulen in den Bundesländern Burgenland und Kärnten erlassen werden; Bekanntmachung von Lehrplänen für den Religionsunterricht an diesen Schulen

Artikel I Auf Grund des § 19 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten, BGBl. Nr. 101/1959, und des § 7 Abs. 6 des Gesetzes ü...

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