Verordnung der Bundesregierung vom 11. Dezember 1956 über das volle Entgelt der Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste.

Zusammenfassung


238. Verordnung: Volles Entgelt der Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 11. Dezember 1956 über das volle Entgelt der Vertragsangestellten der Österreichischen Bundesforste.

Auf Grund des § 5 des ...

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