Verordnung der Bundesregierung vom 20. Juli 1948, betreffend die Errichtung einer Bundespolizeibehörde mit vollem Wirkungskreis (Bundespolizeikommissariat) in Leoben.

Zusammenfassung


188. Verordnung: Errichtung einer Bundespolizeibehörde mit vollem Wirkungskreis (Bundespolizeikommissariat) in Leoben.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 20. Juli 1948, betreffend die Errichtung einer Bundespolizeibehörde mit vollem Wirkungskreis (Bundespolizeikommissariat) in Leoben.

Auf Grund des Artikels 102, Abs. (6), des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 im Zusammenhalt mit dem Landesgesetz für Steiermark vom 9. Juli 1948, L....

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