ÜBEREINKOMMEN von 1971 über psychotrope Stoffe

Zusammenfassung


148. Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe samt Anhängen und Erklärung

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Auszug


ÜBEREINKOMMEN von 1971 über psychotrope Stoffe

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen und Erklärung wird genehmigt.

2. Der nachstehende Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist die chinesische, französische, russische und spanische Sprachfassung dieses Staatsvertrages durch Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten kundzumachen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Übersetzung)

Präambel DIE VERTRAGSPARTEIEN –

VON DER SORGE um die Gesundheit und das Wohl der Menschheit GELEITET;

mit Besorgnis von den volksgesundheitlichen und sozialen Problemen KENNTNIS NEHMEND, die sich aus dem Mißbrauch bestimmter psychotroper Stoffe ergeben;

ENTSCHLOSSEN, den Mißbrauch derartiger Stoffe und den dadurch veranlaßten unerlaubten Verkehr zu verhüten und zu bekämpfen;

IN DER ERWÄGUNG, daß strenge Maßnahmen notwendig sind, um die Verwendung derartiger Stoffe auf rechtlich zulässige Zwecke zu beschränken;

IN DER ERKENNTNIS, daß die Verwendung psychotroper Stoffe für medizinische und wissenschaftliche Zwecke unerläßlich ist und daß ihre Verfügbarkeit für derartige Zwecke nicht über Gebühr eingeschränkt werden sollte;

ÜBERZEUGT, daß wirksame Maßnahmen gegen den Mißbrauch derartiger Stoffe Koordinierung und ein weltweites Vorgehen erfordern;

IN ANERKENNUNG der Zuständigkeit der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Kontrolle psychotroper Stoffe und von dem Wunsch geleitet, die in Betracht kommenden internationalen Organe in diese Organisation einzugliedern;

IN DER ERKENNTNIS, daß zur Verwirklichung dieser Ziele ein internationales Übereinkommen erforderlich ist –

KOMMEN wie folgt ÜBEREIN:

Artikel 1

Begriffsbestimmungen Sofern nicht etwas anderes ausdrücklich angegeben oder auf Grund des Zusammenhangs erforderlich ist, haben die nachfolgenden Ausdrücke in diesem Übereinkommen die unten angegebene Bedeutung:

a) der Ausdruck ,,Rat“ bezeichnet den Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen;

b) der Ausdruck ,,Kommission“ bezeichnet die Suchtstoffkommission des Rates;

c)der Ausdruck ,,Suchtgiftkommission Kontroll Amt“ bezeichnet den in der einzigen Suchtgiftkonvention von 1961 Kundgemacht in BGBl. Nr. 531/1978 vorgesehenen Internationalen Suchtgiftkontrollrat;

d) der Ausdruck ,,Generalsekretär“ bezeichnet den Generalsekretär der Vereinten Nationen;

e) der Ausdruck ,,psychotroper Stoff“ bezeichnet jeden in Anhang I, II, III oder IV aufgeführten natürlichen oder synthetischen Stoff oder natürlichen Ausgangsstoff;

f) der Ausdruck ,,Zubereitung“ bezeichnet i) jede Lösung oder Mischung – ohne Rücksicht auf den Aggregatzustand –, die einen oder mehrere psychotrope Stoffe enthält, oder ii) einen oder mehrere psychotrope Stoffe in Dosisform;

g) die Ausdrücke ,,Anhang I“, ,,Anhang II“, ,,Anhang III“ und ,,Anhang IV“ bezeichnen die entsprechend numerierten, diesem Übereinkommen beigefügten Listen psychotroper Stoffe in der auf Grund von Änderungen nach Artikel 2 jeweils gültigen Fassung;

h)die Ausdrücke ,,Einfuhr“ und ,,Ausfuhr“ bezeichnen je nach dem Zusammenhang das körperliche Verbringen psychotroper Stoffe von einem Staat in einen anderen Staat;

i) der Ausdruck ,,Herstellung“ bezeichnet alle zur Erzeugung psychotroper Stoffe geeigneten Verfahren; er umfaßt sowohl das Reinigen psychotroper Stoffe als auch deren Umwandlung in andere psychotrope Stoffe. Der Ausdruck umfaßt ferner die Anfertigung aller nicht auf Grund

ärztlicher Verordnung in Apotheken angefertigte Zubereitungen;

j) der Ausdruck ,,unerlaubter Verkehr“ bezeichnet jede gegen dieses Übereinkommen verstoßende Herstellung und jedes dagegen verstoßende Inverkehrbringen psychotroper Stoffe;  

k) der Ausdruck ,,Gebiet“ bezeichnet jeden Teil eines Staatswesens, der nach Artikel 28 als gesonderte Einheit im Sinne dieses Übereinkommens behandelt wird;

l) der Ausdruck ,,Räumlichkeiten“ bezeichnet Geb...

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