Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Dezember 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Juli 1972

Zusammenfassung


529a. Kundmachung: Vorübergehende Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 4. Dezember 1981 betreffend die vorübergehende Aussetzung der Anwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen über die gegenseitige Aufhebung der Sichtvermerkspflicht vom 18. Juli 1972

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgeset...

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