Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 - VRV 1997 geändert wird

Bundesgesetzblatt Nr. 45/2006, 3. Februar 2006Verordnung (V) › BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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Änderung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 - VRV 1997 geändert wird

45. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 - VRV 1997 geändert wird

Auf Grund des § 16 Abs. 1 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948, BGBl. Nr. 45, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2003, wird im Einvernehmen mit dem Rechnungshof verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen, BGBl. Nr. 787/1996, in der Fassung BGBl. II Nr. 433/2001, mit der Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Länder, der Gemeinden und von Gemeindeverbänden geregelt werden (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 1997 - VRV 1997), wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Abs. 2 Z 6 lautet der zweite Satz:

"Dabei ist eine Gliederung der Dienstposten nach landesspezifischen Gliederungsmerkmalen vorzunehmen;"

2. Im Postenverzeichnis Länder, Anlage 3a, werden die Bezeichnungen der nachstehend angeführten Posten-Unterklassen und Posten-Gruppen sowie Posten-Stellen in den angeführten Posten-Stellen wie folgt geändert:"Posten-GruppePosten-StelleBezeichnungPost240 Darlehen zur Investitionsförderung an Gebietskörperschaften 2406und2407an Gemeindeverbände ausgenommen jene mit marktbestimmter Tätigkeit2406und2407 2408und2409an Gemeindeverbände mit marktbestimmter Tätigkeit2408und2409241 Darlehen zur Investitionsförderung an Sozialversicherungsträger und Kammern

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