Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Dezember 1956 über die Vorbehalte der Schweiz zum Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz vom 7. Juni 1930.

Zusammenfassung


12. Kundmachung: Vorbehalte der Schweiz zum Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 19. Dezember 1956 über die Vorbehalte der Schweiz zum Abkommen über das einheitliche Wechselgesetz vom 7. Juni 1930.

In Ergänzung der Kundmachung des ...

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