Verordnung der Bundesregierung vom 1. Juni 1954, mit der die Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete, BGBl. Nr. 113/1948, abgeändert wird.

Zusammenfassung


117. Verordnung: Abänderung der Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete.

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Auszug


Verordnung der Bundesregierung vom 1. Juni 1954, mit der die Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete, BGBl. Nr. 113/1948, abgeändert wird.

Auf Grund des § 26 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86/1948, wird verordnet:

Artikel I.

1. Der § 2 Abs. 4 der Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete, BGBl. Nr. 113/

1948, erhält folgende Fassung:

„(4) Zeiträume, während der der Vertragsbedienstete a) nach dem 13. März 1938 durch militärisch...

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