Kundmachung der Bundesministerien für Justiz und für soziale Verwaltung vom 7. Juli 1952, betreffend die Liste der zur Vorentscheidung nach dem Mietengesetz berufenen Gemeinden.

Zusammenfassung


215. Kundmachung: Liste der zur Vorentscheidung nach dem Mietengesetz berufenen Gemeinden.

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Auszug


Kundmachung der Bundesministerien für Justiz und für soziale Verwaltung vom 7. Juli 1952, betreffend die Liste der zur Vorentscheidung nach dem Mietengesetz berufenen Gemeinden.

§ 1. Auf Grund des § 27 Abs. 1 des Mietengesetzes,

BGBl. Nr. 210/1929, in der gel...

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