Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen

Zusammenfassung


38. Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen

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Auszug


Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung und das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann — im folgenden kurz Vertragsparteien genannt — sind übereingekommen,

gemäß Art. 15 a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel I Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Kärnten und zur Umstrukturierung der Wirtschaft i...

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