Zusammenfassung
38. Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen
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Auszug
Vereinbarung über Vorhaben im Land Kärnten, an welchen der Bund und das Land Kärnten interessiert sind, samt Anlagen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung und das Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann — im folgenden kurz Vertragsparteien genannt — sind übereingekommen,gemäß Art. 15 a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:Artikel I Im Sinne einer koordinierten und in den Zielsetzungen abgestimmten Entwicklung des Landes Kärnten und zur Umstrukturierung der Wirtschaft i...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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