Zusammenfassung
192. Bundesgesetz: Strafprozeßnovelle 1947.
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Auszug
Bundesgesetz vom 2. Juli 1947, womit die Vorschriften der Strafprozeßordnung und einiger anderer Gesetze abgeändert und ergänzt werden (Strafprozeßnovelle 1947).
Der Nationalrat hat beschlossen:
Änderungen der Strafprozeßordnung.§ 1. Die österreichische Strafprozeßordnung 1945, A. Slg. Nr. 1, wird Abgeändert, ergänzt und berichtigt wie folgt:1. Im § 34 hat der zweite Absatz zu lauten:„(2) Sie können jedoch, falls dem Beschuldigten mehrere strafbare Handlungen zur Last liegen,von der Verfolgung einzelner absehen oder unter Vorbehalt späterer Verfolgung zurücktreten(§ 363, 2. 3):1. Wenn das voraussichtlich weder auf die Strafen oder sichernden Maßnahmen noch auf die mit der Verurteilung verbundenen Rechtsfolgen wesentlichen Einfl...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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