Kundmachung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13. April 1981 über die Aufhebung der Verordnung des Vorstandes der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte betreffend die Festsetzung von Pausenbeträgen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG für Trinkgelder im Friseurgewerbe durch den Verfassungsgerichtshof

Zusammenfassung


201. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Vorstandes der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte betreffend die Festsetzung von Pauschbeträgen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG für Trinkgelder im Friseurgewerbe durch den Verfassungsgerichtshof

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Auszug


Kundmachung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 13. April 1981 über die Aufhebung der Verordnung des Vorstandes der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte betreffend die Festsetzung von Pausenbeträgen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG für Trinkgelder im Friseurgewerbe durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß...

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