Bundesgesetz vom 22. Oktober 1947 über die vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses aus Anlaß des Kriegszustandes 1939?1945.

Zusammenfassung


245. Bundesgesetz: Vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses aus Anlaß des Kriegszustandes 1939 -1945.

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Auszug


Bundesgesetz vom 22. Oktober 1947 über die vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses aus Anlaß des Kriegszustandes 1939?1945.

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. (1) Lehrlinge, die zwei Drittel der Lehrzeit,

mindestens aber zwei Jahre im Lehrverhältnis zurückgelegt haben,...

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