Zusammenfassung
245. Bundesgesetz: Vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses aus Anlaß des Kriegszustandes 1939 -1945.
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Auszug
Bundesgesetz vom 22. Oktober 1947 über die vorzeitige Beendigung des Lehrverhältnisses aus Anlaß des Kriegszustandes 1939?1945.
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Lehrlinge, die zwei Drittel der Lehrzeit,mindestens aber zwei Jahre im Lehrverhältnis zurückgelegt haben,...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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