Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Mai 1980, mit der bestimmte Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz ausgeschlossen und für bestimmte Waren Vorzugszollsätze festgelegt werden

Zusammenfassung


230. Verordnung: Ausschließung bestimmter Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz und Festlegung von Vorzugszollsätzen für bestimmte Waren

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 22. Mai 1980, mit der bestimmte Waren von der Vorzugsbehandlung nach dem Präferenzzollgesetz ausgeschlossen und für bestimmte Waren Vorzugszollsätze festgelegt werden

Gemäß § 2 Abs. 4 und 5 des Prä...

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