Verordnung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 20. Dezember 1974 über die Wahrnehmung bestimmter Geschäfte hinsichtlich gemeinsamer Stellen und Einrichtungen des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten

Zusammenfassung


51. Verordnung: Wahrnehmung bestimmter Geschäfte hinsichtlich gemeinsamer Stellen und Einrichtungen des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten

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Auszug


Verordnung des Bundeskanzlers und des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 20. Dezember 1974 über die Wahrnehmung bestimmter Geschäfte hinsichtlich gemeinsamer Stellen und Einrichtungen des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Auswärtige Angelegenheiten

§ 1. Hinsichtlich der fü...

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