Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 15. Juli 1965, mit der die Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung gegenüber dem Königreich der Niederlande neuerlich abgeändert wird

Zusammenfassung


198. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung gegenüber dem Königreich der Niederlande

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 15. Juli 1965, mit der die Verordnung zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen der Sozialversicherung gegenüber dem Königreich der Niederlande neuerlich abgeändert wird

Auf Grund des § 89 Abs. 3 Z. 1 des Allgemeinen Sozialversic...

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