Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 11. Dezember 1970 zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika

Zusammenfassung


393. Verordnung: Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für soziale Verwaltung vom 11. Dezember 1970 zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Pensionsversicherung der in der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen gegenüber den Vereinigten Staaten von Amerika

Auf Grund des § 33 Abs. 3 Z. 1 des Bauern-

Pensionsversicherungsgesetzes — B-PV...

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