Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 6. Dezember 1961 zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherung gegenüber dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Zusammenfassung


291. Verordnung: Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherung gegenüber dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 6. Dezember 1961 zur Wahrung der Gegenseitigkeit für die Gewährung von Leistungen aus der Gewerblichen Selbständigen-Pensionsversicherung gegenüber dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland.

Auf Grund des § 37 Abs. 3 Z. 1 des Gewerblichen Selbständigen-Pensio...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen