Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 22. April 1976 über die Kennzeichnung von Benützungsbeschränkungen im Wald (Forstliche Kennzeichnungsverordnung)

Zusammenfassung


179. Verordnung: Forstliche Kennzeichnungsverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 22. April 1976 über die Kennzeichnung von Benützungsbeschränkungen im Wald (Forstliche Kennzeichnungsverordnung)

Auf Grund des § 34 Abs. 10 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440 (im folgenden kurz als Gesetz bezeichnet), wird verordnet:

§ 1. (1) Zur Kennzeichnung von Waldflächen,

die von der Benützung zu Erholungs...

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