Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Juli 1952, womit Waren von der Genehmigungspflicht nach dem AHVG. befreit werden.

Zusammenfassung


173. Verordnung: Befreiung von Waren von der Genehmigungspflicht nach dem AHVG.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 25. Juli 1952, womit Waren von der Genehmigungspflicht nach dem AHVG. befreit werden.

Auf Grund des § 2 Abs....

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