Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. November 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.

Zusammenfassung


260. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 23. November 1959 über die Ausdehnung des Geltungsbereiches des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr von Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen zum eigenen Gebrauch.

Nach einer Mitteilung d...

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