Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M148 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle),die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können

Bundesgesetzblatt Nr. 103/2004, 1. September 2004Kundmachung (K) › BMAA (Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten)

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Zusammenfassung


Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M148 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Ei

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M148 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihrer Lösungen und Gemische (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle),die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Einträgen der Klasse 9 zugeordnet werden können

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