Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über die Statistik des Gütereinsatzes im Produzierenden Bereich (Gütereinsatzstatistik ? Verordnung)

Zusammenfassung


349. Verordnung: Gütereinsatzstatistik - Verordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit und des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, über die Statistik des Gütereinsatzes im Produzierenden Bereich (Gütereinsatzstatistik ? Verordnung)

  

Auf Grund der §§ 4 bis 9, 19 und 30 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, in der  

Fassung BGBl. I Nr. 136/2001 wird im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler verordnet:  

Anordnung zur Erstellung der Statistik  

§ 1. Die Bundesanstalt Statistik Österreich (Bundesanstalt) hat zur Erfüllung der Verpflichtungen  

Österreichs auf Grund  

1. der Artikel 4 und 5 sowie der Abschnitte 4 Z 4 der Anhänge 2 und 4 der Verordnung (EG,  

EURATOM) Nr. 58/97 über die strukturelle Unternehmensstatistik und  

2. der Verordnung (EG) Nr. 2223/96 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtre...

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