Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. Feber 1963, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Grundwasser im Räume von Friesach bei Graz erlassen wird.

Zusammenfassung


58. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für das Grundwasser im Räume von Friesach bei Graz.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft vom 28. Feber 1963, mit der eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das Grundwasser im Räume von Friesach bei Graz erlassen wird.

Auf Grund des § 54 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, wird verordnet:

§ 1. Das Grundwasservorkommen in dem nachstehend bezeichneten Gebiete wird der Trinkwasserversorgung gewidmet.

§ 2. (1) Die Umgrenzung dieses Gebietes beginnt bei der Mündung des Enzenbaches in die Mur, überquert in Fl...

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