Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten

Zusammenfassung


111. Verordnung: Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten

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Auszug


Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen über das Verbot der Verwendung von Weichmachern bei bestimmten Babyartikeln aus Weich-PVC für Kinder unter 36 Monaten

Auf Grund des § 29 lit. a des Lebensmittelgesetzes 1975, BG...

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