Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Juni 1988 über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

Zusammenfassung


349. Verordnung: Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 21. Juni 1988 über Weinaufsichtsgebiete und Außenstellen der Bundeskellereiinspektion

Auf Grund des § 37 Abs. 4 des Weingesetzes 1985, BGBl. Nr. 444, in der Fassung der Weingesetznovelle 1988, BGBl. Nr. 298, wird verordnet:

§ ...

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