Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates geändert wird

Zusammenfassung


574. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, mit der die Verordnung über die Anerkennung der zur Ausfertigung von Weineinfuhrzeugnissen ermächtigten Untersuchungsanstalten des Ursprungsstaates geändert wird

Auf Grund des § 55 Abs. 3 des W...

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