Zusammenfassung
128. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems
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Auszug
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems, BGBl. Nr. 269/1994, wird wie folgt geändert:1. Dem Titel des Bundesgesetzes wird der Kurztitel „(DUK-Gesetz)“ angefügt.2. § 2 lautet:„§ 2. Dem Universitätszentrum für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) obli...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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