Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems geändert wird

Zusammenfassung


128. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Errichtung des Universitätszentrums für Weiterbildung mit der Bezeichnung Donau-Universität Krems, BGBl. Nr. 269/1994, wird wie folgt geändert:

1. Dem Titel des Bundesgesetzes wird der Kurztitel „(DUK-Gesetz)“ angefügt.

2. § 2 lautet:

„§ 2. Dem Universitätszentrum für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) obli...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen