Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See?Seewinkel samt Anlagen
Bundesgesetzblatt, 06 Mai 1999 (Nr. 75/1999)
Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
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Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)
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75. Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See?Seewinkel samt Anlage
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Auszug
Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See?Seewinkel samt Anlagen
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG samt Anlagen wird verfassungsmäßig genehmigt.Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und das Land Burgenland, vertreten durch den Landeshauptmann – im folgenden Vertragsparteien genannt –, geleitet von dem Wunsch, jene ökologisch besonders wertvollen Gebiete von nationaler und internationaler Bedeutung im Gebiete Neusiedler See–Seewinkel zu erhalten und die Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See–Seewinkel zu unterstützen, sind übereingekommen, in Weiterführung der Vereinbarung zwischen Bund und Land Burgenland zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Neusiedler See–Seewinkel vom 10. September 1993, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung abzuschließen:Artikel I Gegenstand der Vereinbarung Gegenstand der Vereinbarung ist die Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See–Seewinkel.Artikel II Bereich des Nationalparks(1) Der Nationalpark Neusiedler See–Seewinkel im Sinne dieser V...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes