Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 10. Feber 1983, durch welche die Verordnung, mit der Teile des Truppenübungsplatzes Allentsteig zum Sperrgebiet erklärt werden, geändert wird

Zusammenfassung


134. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der Teile des Truppenübungsplatzes Allentsteig zum Sperrgebiet erklärt werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 10. Feber 1983, durch welche die Verordnung, mit der Teile des Truppenübungsplatzes Allentsteig zum Sperrgebiet erklärt werden, geändert wird

Auf Grund des § 1 des Bundesgesetzes vom 10. Juli 1963, BGBl. Nr. ...

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