Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. August 1982, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, geändert wird

Zusammenfassung


470. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 10. August 1982, mit der die Verordnung, mit welcher Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen erlassen werden, geändert wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 243/1965, 173/1966, 289/1969,

234/1971, 323/1975, 142/1980 und 365/1982, insbesondere dessen §§ 6, 39, 131 a, des Minderheiten-

Schulgesetzes für Kärnten, BGBl.

Nr. 101/1959, sowie des § 18 Abs. 1 und 9 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 143/1980, hinsichtlich der Einstufungen in die Lehrverpflichtungsgruppen auf Grund des § 7 Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes,

BGBl. Nr. 244/1965, in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 228/1972,

399/1975 und 567/1981 im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem Bundesminister für Finanzen, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst vom 13. August 1970, BGBl.

Nr. 275, über eine Änderung der Lehrpläne für die allgemeinbildenden höheren Schulen in der Schuljahren 1970/71 bis 1986/87 sowie über ...

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