Notenwechsel, welches also lautet: Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind übereingekommen über das nachstehende Abkommen über die ERP-Counterpart-Regelung

Zusammenfassung


206. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die ERP-Counterpart-Regelung samt Notenwechsel.

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Auszug


Notenwechsel, welches also lautet: Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika sind übereingekommen über das nachstehende Abkommen über die ERP-Counterpart-Regelung

Nachdem das am 29. März 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik

Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika über die ERP-Counterpart-Regelung samt ARTIKEL I Stand der Mittel Es besteht Einverständnis, daß. der Stand des Counterpart-Sonderkontos und der dazugehörigen Konten zum 30. April 1960 der im Anhang A angegebene ist, und daß Anhang B den Stand des Produktivitätsförderungs-Sonderkontos zum 30. April 1960 richtig wiedergibt.

Anhang A zeigt Abhebungen von Counterpart

-Mitteln für österreichische Zwecke in Höhe von 19.520,167.000 ö. S und zum 30. April 1960

ein Barguthaben in Höhe von 2.694,656.711 ö. S an. Es besteht Übereinstimmung, daß ein Betrag von ungefähr 8'24 Milliarden ö. S Counterpart-

Mittel einschließlich Produktivitätsmittel am 30. April 1960 in Form von Krediten ausstehend war.

ARTIKEL II Counterpart-Vereinbarungen Dieses Abkommen erstreckt sich auf alle Counterpart-

Mittel, und zwar sowohl auf d...

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