Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau vom 29. Dezember 1948, betreffend die Ratifikation des Abkommens von Neu- châtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten Eigentumsrechte durch Brasilien und Griechenland, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Abkommens auf die niederländischen überseeischen Gebiete sowie betreffend die Anwendung des Schlußprotokolls und des zusätzlichen Schlußprotokolls dieses Abkommens auf die Dominikanische Republik.

Zusammenfassung


50. Kundmachung: Ratifikation des Abkommens von Neuchâtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten Eigentumsrechte durch Brasilien und Griechenland, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Abkommens auf die niederländischen überseeischen Gebiete sowie betreffend die Anwendung des Schlußprotokolls und des zusätzlichen Schlußprotokolls dieses Abkommens auf die dominikanische Republik.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Handel und Wiederaufbau vom 29. Dezember 1948, betreffend die Ratifikation des Abkommens von Neu- châtel über die Erhaltung oder die Wiederherstellung der durch den zweiten Weltkrieg beeinträchtigten Eigentumsrechte durch Brasilien und Griechenland, betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereiches dieses Abkommens auf die niederländischen überseeischen Gebiete sowie betreffend die Anwendung des Schlußprotokolls und des zusätzlichen Schlußprotokolls dieses Abkommens auf die Dominikanische Republik.

Die Regierungen Brasiliens und Griechenlands haben der Regierung...

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