Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. Juni 1979 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum, unterzeichnet in Stockholm am 14. Juli 1967

Zusammenfassung


288. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 26. Juni 1979 betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum, unterzeichnet in Stockholm am 14. Juli 1967

Nach Mitteilungen des Generaldirektors der Weltorganisation für geistiges Eigentum haben folgende Staaten das ...

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