Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Juli 1959 über den Geltungsbereich des Weltpostvertrages vom 3. Oktober 1957 und der am gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen.

Zusammenfassung


192. Kundmachung: Geltungsbereich des Weltpostvertrages vom 3. Oktober 1957 und der am gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen.

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Auszug


Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom 16. Juli 1959 über den Geltungsbereich des Weltpostvertrages vom 3. Oktober 1957 und der am gleichen Tage abgeschlossenen Nebenabkommen.

Nach Mitteilungen der Kanadischen Regierung haben bisher folgende Staaten die im Bundesgesetzblatt unter Nr. 189/1959 kundgemachten Vertragswerke angenommen:

I. den Weltpostvertrag samt Schlußprotokoll und Anlage (betreffend das Üb...

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