Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling

Zusammenfassung


361. Verordnung: Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling

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Auszug


Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend die Auflassung mehrerer für den Durchzugsverkehr als Bundesstraße entbehrlich gewordener Abschnitte der B 24 Hochschwab Straße und der B 96 Murtal Straße im Bereich der Gemeinden Gußwerk, Unzmarkt-Frauenburg und Scheifling

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Bunde...

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