Zusammenfassung
169. Bundesgesetz: Werksgenossenschaftsgesetz.
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Auszug
Bundesgesetz vom 26. Juli 1946 über die Werksgenossenschaften (Werksgenossenschaftsgesetz).
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. (1) Ein Teil des Gesellschaftskapitales(Kapitalanteil) der staatseigenen Unternehmungen,deren Betrieb arbeitsintensiv ist und keimen ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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