Bundesgesetz vom 6. Juli 1966, mit dem bestimmt wird, daß die Wertpapiersteuer für inländische Schuldverschreibungen nicht mehr zu erheben ist

Zusammenfassung


158. Bundesgesetz: Nichterhebung der Wertpapiersteuer für inländische Schuldverschreibungen

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Auszug


Bundesgesetz vom 6. Juli 1966, mit dem bestimmt wird, daß die Wertpapiersteuer für inländische Schuldverschreibungen nicht mehr zu erheben ist

Der Nationalrat hat b...

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