Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005)

Zusammenfassung


Wettbewerbsgesetznovelle 2005

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Auszug


Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005)

62. Bundesgesetz, mit dem das Wettbewerbsgesetz und das Bundesgesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen geändert werden (Wettbewerbsgesetznovelle 2005) Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel I Änderung des Wettbewerbsgesetzes

Artikel II Änderung des Bundesgesetzes zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

Artikel I

Änderung des Wettbewerbsgesetzes

Das Wettbewerbsgesetz - WettbG, BGBl. I Nr. 62/2002, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

"(1) Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird eine Bundeswettbewerbsbehörde mit dem Ziel eingerichtet,a)funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen oder -...

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