Vereinbarung über die Wiederanwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr Das Abkommen (BGBl. Nr. 453/1973) ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten. und die Änderung seiner Artikel 14 und 18

Bundesgesetzblatt, 15 März 1979 (Nr. 119/1979)

Sonstiges (insbesondere Staatsverträge)

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


119. Vereinbarung über die Wiederanwendung des Abkommens zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr und die Änderung seiner Art. 14 und 18

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Auszug


Vereinbarung über die Wiederanwendung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den internationalen Straßenverkehr Das Abkommen (BGBl. Nr. 453/1973) ist auf Grund der österreichischen Note vom 31. März 1978 mit 29. Juni 1978 völkerrechtlich außer Kraft getreten. und die Änderung seiner Artikel 14 und 18

Österreichische Botschaft No. 1112/78

Verbalnote Die Österreichische Botschaft drückt dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ihre Hochachtung aus und beehrt sic...

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