Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 14. November 1962, mit der die Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/1950, neuerlich abgeändert wird.

Zusammenfassung


306. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Anlage l der Handelskammer-Wahlordnung.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 14. November 1962, mit der die Anlage 1 der Handelskammer-Wahlordnung, BGBl. Nr. 11/1950, neuerlich abgeändert wird.

Auf Grund des § 46 des Handelsk...

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