Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 26. April 1965, mit der die Bodenmarkierungsverordnung abgeändert und ergänzt wird

Zusammenfassung


112. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Bodenmarkierungsverordnung

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 26. April 1965, mit der die Bodenmarkierungsverordnung abgeändert und ergänzt wird

Auf Grund des § 34 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:

Artikel I Die Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 17. Juli 1963

über Bodenmarkierungen (Bodenmarkierungsverordnung),

BGBl. Nr. 226, wird wie folgt abgeändert und ergänzt:

1. § 2 Abs. 1 hat zu lauten:

„(1) Bodenmarkierungen sind in gelber, weißer oder blauer Farbe durch Bemalung, durch Einbau von Kunst- od...

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