Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 11. Juli 1953, womit für Schankgefäße eichrechtliche Vorschriften erlassen werden (Schankgefäßeverordnung).

Zusammenfassung


122. Verordnung: Eichrechtliche Vorschriften für Schankgefäße (Schankgefäßeverordnung).

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 11. Juli 1953, womit für Schankgefäße eichrechtliche Vorschriften erlassen werden (Schankgefäßeverordnung).

Auf Grund der §§ 20, 21 und 68 Abs. 1

des Bundesgesetzes vom 5. Juli 1950, BGBl.

Nr. 152, über das Maß- und Eichwesen (Maß-

und Eichgesetz — MEG.) wird verordnet:

§ 1. Der Ausschank folgender G...

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