Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 2. Mai 1950, über die Erhöhung von Taxen für gewerbliche Prüfungen.

Zusammenfassung


106. Verordnung: Erhöhung von Taxen für gewerbliche Prüfungen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 2. Mai 1950, über die Erhöhung von Taxen für gewerbliche Prüfungen.

Auf Grund von § 23 Abs. 1 und § 24 der Gewerbeordnung wird verordnet:

§ 1. Die Verordnung des Bundesministerium...

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