Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 19. Juni 1961 über Schutzwegmarkierungen.

Zusammenfassung


160. Verordnung: Schutzwegmarkierungen.

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Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 19. Juni 1961 über Schutzwegmarkierungen.

Auf Grund des § 34 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird verordnet:

§ 1. Schutzwege.

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