Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. April 1958, mit der weitere Vorschriften zur Durchführung des Beschußgesetzes erlassen werden (2. Beschußverordnung).

Zusammenfassung


88. Verordnung: 2. Beschußverordnung.

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Verordnung des Bundesministeriums für Handel und Wiederaufbau vom 21. April 1958, mit der weitere Vorschriften zur Durchführung des Beschußgesetzes erlassen werden (2. Beschußverordnung).

BGBl. Nr. 141/1951, wird verordnet:

Abschnitt I.

§ 1. Die Verordnung des Bundesministeriums für...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen