Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Wiederaufnahme der Zahlungen der Kreditunternehmungen (Schaltergesetz).

Zusammenfassung


44. Gesetz: Wiederaufnahme der Zahlungen der Kreditunternehmungen (Schaltergesetz).

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Auszug


Gesetz vom 3. Juli 1945 über die Wiederaufnahme der Zahlungen der Kreditunternehmungen (Schaltergesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

§ 1. Das Postsparkassenamt und alle anderen Kreditunternehmungen (Banken, Bankiers, Hypothekenanstalten,

Girozentralen, Sparkassen und Kreditgenossenschaften) sind ermächtigt und beauftragt, ab 5. Juli 1945 d...

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