Gesetz vom 22. August 1945 zur Wiederherstellung österreichischen Beamtentums (Beamten-Überleitungsgesetz).

Zusammenfassung


134. Gesetz: Wiederherstellung österreichischen Beamtentums (Beamten-Überleitungsgesetz).

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Auszug


Gesetz vom 22. August 1945 zur Wiederherstellung österreichischen Beamtentums (Beamten-Überleitungsgesetz).

Die Provisorische Staatsregierung hat beschlossen:

Dienstrecht.

§ 1. (1) Die Gesetze und alle sonstigen zur Regelung des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses ergangenen Anordnungen, die am 13. März 1938 in Geltung standen, treten einschließlich der für die ehemaligen Österreichischen Bundesbahnen bestandenen Vorschriften soweit wieder in Kraft, als nicht durch Verordnung

(Überleitungsverordnung) etwas anderes bestimmt wird.

(2) Überleitungsverordnungen können innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassen werden.

(3) Österreichischen Staatsbürgern ist es verboten,

die von ihnen als öffentliche Bedien...

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